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  14.11.2016
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  • Frauen in der Justiz
Am 14. November durften wir die ehemalige Präsidentin des Kammergerichts, Monika Nöhre, bei uns begrüßen. Sie war zunächst als Rechtsanwältin, als Richterin in Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg und zuletzt als Vizepräsidentin am Hanseatischen Oberlandesgericht tätig, bis sie im Jahr 2002 durch das Berliner Abgeordnetenhaus zur Präsidentin des Kammergerichts gewählt wurde.

Ihre Wahl wurde auch im Hinblick auf ihre hohe Kompetenz und ihren Beitrag beim Erfolge der Justizreform in Hamburg in der Berliner Presse als ein "Glücksfall" für Berlin erklärt.

Frau Nöhre hat in ihrer 13jährigen Amtszeit bis 2015 auch zu einem hohen Ansehen des Kammergerichts, sowohl national als auch international, u.a. durch die Gründung des Vereins "Forum Recht und Kultur im Kammergericht e.V.", der z. B. mit der Gedenkstätte des Deutschen Widerstands und Yad Vashem kooperiert, beigetragen.

Frau Nöhre berichtete eindrucksvoll über den sehr "steinigen" Weg, für gleichermaßen gut ausgebildete Frauen in dem (noch im Jahr 1982 von einem Richter als "letzten Herrenberuf" bezeichneten) Richterberuf zugelassen zu werden. So gab es erst 1924 die erste Richterin im damaligen Preußen. Ab 1933 wurden generell nur Männer zu Richtern ernannt, Hintergrund war eine vorgeschriebene paramilitärische Ausbildung bei Jüterbog, wo nur Männer zugelassen wurden. Nach 1945 war auch Frauen das Jurastudium möglich, wobei noch 1960 von den Studenten erst 2,6 % Frauen waren. Bundesweit sind es aktuell ca. 42 %, in Berlin ca. 51,6 %.

Aber noch immer haben es Frauen, trotz vieler gesetzlicher Errungenschaften, wie Teilzeitarbeit, Elternzeit oder Frauenbeauftragte bei der beruflichen Beförderung ungleich schwerer. Von den 24 Oberlandesgerichten werden derzeit lediglich sieben durch Frauen als Präsidenten vertreten.

Frau Nöhre hat in ihrer beruflichen Laufbahn zu Verhinderung rein männlicher Beförderungen immer auf weibliche Netzwerke und weibliche Zweckbündnisse gesetzt. Sehr persönlich und mit Humor berichtete sie über die gesellschaftliche Herausforderung einer Kammergerichtspräsidentin bei größeren Empfängen.

Nach ihrer Pensionierung 2015 ist Frau Nöhre weiterhin aktiv in der Berliner Justiz tätig. Sie leitet die Schlichtungsstelle der Berliner Anwaltskammer und arbeitet an ihrem Lehrauftrag "Praxis des Gerichtsverfahrens" an der Humboldt-Universität.

Wir danken Frau Nöhre herzlich für ihren spannenden Vortrag, die Einblicke und die Diskussion.